Arbeitgeberabgaben: Das musst du kennen
Erfahre, welche Abgaben du als Arbeitgeber entrichten musst und wie du Fristen sicher einhältst.
Artikel lesenSchritt für Schritt erklären wir dir, wie die Beitragssätze funktionieren und welche Faktoren die Höhe beeinflussen. Mit praktischen Beispielen und echten Zahlen zum Mitnehmen.
Sozialversicherungsbeiträge gehören zu den größten Ausgabeposten für Unternehmen. Wenn du als Arbeitgeber tätig bist oder eine Payroll verwaltetes, kommst du um dieses Thema nicht herum. Es geht nicht nur darum, die richtigen Beträge zu zahlen — es geht auch darum zu verstehen, warum diese Beiträge notwendig sind.
In Deutschland sind Sozialversicherungsbeiträge in vier Hauptbereiche aufgeteilt: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Jeder dieser Bereiche hat unterschiedliche Sätze und Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Die deutsche Sozialversicherung ruht auf vier Säulen, die jeweils unterschiedliche Lebensrisiken abdecken. Der Arbeitgeberanteil wird immer zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen — das ist das sogenannte Äquivalenzprinzip.
Der aktuelle Gesamtsatz beträgt ca. 15,7 % des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag zu je 7,85 %.
Mit einem Satz von ca. 3,6 % (ohne Kinderlose, dann 4,0 %) ist dies die kleinste Säule. Auch hier teilt sich der Beitrag paritätisch.
Mit aktuell ca. 18,6 % des Bruttolohns die größte Säule. Jeder zahlt 9,3 %, und diese Quote steigt regelmäßig.
Der Beitragssatz liegt derzeit bei etwa 2,6 % des Bruttolohns. Auch dieser wird zu 50 % von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Die Berechnung selbst ist nicht kompliziert — du brauchst nur das Bruttoeinkommen und die aktuellen Sätze. Der Arbeitgeber zahlt seine Anteile direkt zur Sozialversicherung an die Krankenkasse. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Lohn abgezogen.
Beispiel mit 3.000 Bruttolohn:
Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag zusätzlich zur Sozialversicherung.
Es gibt mehrere Faktoren, die die tatsächliche Höhe der Sozialversicherungsbeiträge verändern können. Nicht alle Arbeitnehmer zahlen die gleichen Sätze.
Nicht alle Beschäftigten sind versicherungspflichtig. Geringfügig Beschäftigte zahlen oft reduzierte Beiträge oder sind von einzelnen Versicherungen befreit.
Die Sätze ändern sich regelmäßig — besonders die Rentenversicherung steigt fast jedes Jahr. Du solltest deine Berechnung mindestens jährlich überprüfen.
Bei Eintritt in Elternzeit oder bestimmten Lebensereignissen können Zuschüsse gewährt werden, die die Beitragslast senken.
Es gibt Freibeträge und Entlastungen für bestimmte Branchen oder Betriebsgrößen, die zu reduzierten Beitragssätzen führen können.
Arbeitnehmer ohne Kinder zahlen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag (0,4 % mehr). Das ist wichtig bei der Berechnung.
Einzelne Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge, die variabel sind. Diese musst du individuell erfragen.
Damit deine Berechnungen immer korrekt sind, gibt es ein paar bewährte Praktiken, die dir helfen werden. Viele Fehler entstehen durch veraltete Sätze oder falsche Annahmen.
Die Sätze ändern sich regelmäßig, besonders zum 1. Januar. Speichere dir die Sätze in einer Tabelle und aktualisiere sie jährlich. Die Krankenkasse teilt neue Sätze immer frühzeitig mit.
Der Arbeitgeber zahlt einen Ausgleich zur Krankenversicherung. Das ist nicht die volle Pauschale, sondern ein prozentualer Anteil. Das sollte in deiner Berechnung berücksichtigt sein.
450-Euro-Jobs folgen anderen Regeln. Hier zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge. Das ist deutlich einfacher zu berechnen, aber komplett anders als bei regulären Mitarbeitern.
Du musst das Rad nicht selbst erfinden. Payroll-Software und spezialisierte Tools rechnen die Beiträge automatisch korrekt ab. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen deutlich.
Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen ist nicht kompliziert, wenn du die Grundprinzipien verstanden hast. Die vier Säulen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) decken unterschiedliche Risiken ab und folgen klaren Regeln.
Das Wichtigste zum Merken: Der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung beträgt etwa 40 % des Bruttolohns (je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Die genauen Sätze ändern sich regelmäßig, deshalb sollte deine Berechnung mindestens jährlich überprüft werden.
Gut zu wissen: Es lohnt sich, aktuelle Sätze zu verwenden und regelmäßig zu überprüfen. Viele Unternehmen zahlen zu viel, weil sie mit veralteten Sätzen rechnen. Mit den richtigen Informationen und möglicherweise einer guten Software sparst du Zeit und Geld.
Die Informationen in diesem Artikel sind zu Bildungszwecken bereitgestellt und basieren auf den Sozialversicherungssätzen von 2026. Die genauen Sätze und Regelungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland und individuellen Umständen.
Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei spezifischen Fragen zu deiner Situation empfehlen wir, einen Steuerberater oder Lohnabrechner zu konsultieren. Die Verantwortung für korrekte Abrechnungen liegt bei dir als Arbeitgeber.